Informationen für Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Von deinen Bruttoeinnahmen aus dem Nebenverdienst werden pauschal Werbungskosten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Außerdem können die tatsächlichen geförderten Altersvorsorgebeiträge sowie ein Freibetrag abgezogen werden.
Ein Nebenverdienst in Höhe der Verdienstgrenze bei einem Minijob muss somit in der Regel nicht auf deine BAB angerechnet werden.
