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Informationen für Beziehende von Leistungen nach dem BAföG

Für Jobs, die du während deines BAföG-Bezuges ausübst, erhältst du einen Freibetrag in Höhe der Minijob-Grenzen. Dieser beträgt monatlich 603 Euro im Jahr 2026, wird aber jährlich angepasst.

Maßgeblich für die Berechnung des BaföG ist nicht, ob du innerhalb oder außerhalb deiner Ferien arbeitest. Entscheidend ist grundsätzlich das Bruttoeinkommen in dem Zeitraum, für den BAföG bewilligt wurde.

Erzielst du in jedem Monat deines BaföG-Bezugs Einkünfte aus einem Job von 603 €, hast du das Maximum an Freibeträgen herausgeholt.

Weitere Informationen zum BAföG erhältst du HIER.